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"Freude am Stiften"
Mit einem Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Stiftung bei der Förder- und Wohnstätten gGmbH haben die Gesellschafter eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen.
Sie tragen damit verschiedenen gesellschaftlichen Phänomenen Rechnung, die in der Feststellung gipfeln: „Die Kassen sind leer!“ Für die Behindertenhilfe muss damit gerechnet werden, dass der eingeschlagene Weg der Kosteneinsparungen schmerzlich spürbar wird und Einbußen bei der personellen und sächlichen Ausstattung drohen.
Um dieser Sorge dauerhaft und wirksam zu begegnen, bedarf es mit Sicherheit einem Bündel von Maßnahmen. Eine Möglichkeit schlägt die Förder- und Wohnstätten gGmbH nunmehr mit der Stiftungsgründung ein. Es sollen Mittel erzielt werden, die ausschließlich Menschen mit Behinderungen zu Gute kommen, um deren Lebensqualität zu sichern.
Das Stiftungsvermögen, das sich aus Stiftungsspenden zu Lebzeiten oder auch aus Nachlässen speist, bleibt „auf ewig“ erhalten, denn es werden lediglich die Erträge (Zinsen) für die sozialen Zwecke vom Stiftungsvorstand verausgabt.
Dieser muss dabei im Sinne der Satzung handeln, die durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt wird. Eine Stiftung muss jährliche Berichte an die Stiftungsaufsicht schicken.
Gelder in eine Stiftung zu geben, lohnt sich nicht nur ideell sondern auch finanziell, denn der Staat fördert sehr intensiv durch steuerliche Vergünstigungen sowohl die Gründung einer Stiftung als auch die jederzeit möglichen Zustiftungen.
Wenn Sie helfen möchten oder einfach nur mehr erfahren wollen, dann rufen Sie bitte bei mir an: 02637/9435-120.
Dr. Alfred Marmann, Geschäftsführer

